Für eine wirksame Übertragung der abfallseitigen Verpflichtungen von Herstellern/Importeuren ist eine Systemgenehmigung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erforderlich. Die ÖCAR Automobilrecycling GmbH besitzt diese Genehmigung seit Dezember 2003 und betreibt seit dem das einzige in Österreich zugelassene und bundesweit flächendeckende Sammel- und Verwertungssystem für Altfahrzeuge (gem. § 29 AWG 2002 und § 6 AltfahrzeugeVO).
Dadurch ist ÖCAR in der Lage, die umfassenden Verpflichtungen der AltfahrzeugeVO von Herstellern/Importeuren zu übernehmen (Entpflichtung). Diese umfassen die:
ÖCAR hat derzeit für folgende Marken die abfallseitigen Verpflichtungen der AltfahrzeugeVO der jeweiligen Importeure übernommen: Daihatsu, Datsun, Ferrari, Honda, Hyundai, IVECO, KIA, MG, Mitsubishi, Nissan, Rover und SsangYong.
Die Finanzierung von ÖCAR erfolgt in erster Linie aus den Materialerlösen der einer Verwertung zugeführten Altfahrzeuge sowie über einen Verwertungsbeitrag, der von den Systemteilnehmern (Importeuren) je Neufahrzeug (Inverkehrsetzungen) an ÖCAR geleistet wird.